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   VG Ansbach, 31.08.2017 - AN 9 S 17.00896   

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VG Ansbach, 31.08.2017 - AN 9 S 17.00896 (https://dejure.org/2017,34379)
VG Ansbach, Entscheidung vom 31.08.2017 - AN 9 S 17.00896 (https://dejure.org/2017,34379)
VG Ansbach, Entscheidung vom 31. August 2017 - AN 9 S 17.00896 (https://dejure.org/2017,34379)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 3, § ... 212a Abs. 1; BauNVO § 8 Abs. 3 Nr. 1, § 15 Abs. 1 S. 2; BImSchG § 3 Abs. 1, § 24 S. 1, § 25 Abs. 2; BayBO Art. 59, Art. 66 Abs. 3 S. 3; BGB § 1090 Abs. 1; GG Art. 14; VwGO § 42 Abs. 2, § 80 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5, § 80a Abs. 3 S. 2
    Erfolgloser Eilantrag der Netzbetreiberin gegen Betriebsgebäude mit Betriebsleiterwohnung nahe Höchstspannungsfreileitung

  • rewis.io

    Erfolgloser Eilantrag der Netzbetreiberin gegen Betriebsgebäude mit Betriebsleiterwohnung nahe Höchstspannungsfreileitung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2006 - 5 S 1904/06

    Einstweiliger Rechtsschutz eines Gewerbebetriebs gegenüber einer heranrückenden

    Auszug aus VG Ansbach, 31.08.2017 - AN 9 S 17.00896
    Heben sich Betriebsgeräusche aber gerade nicht aus einer im Einwirkungsbereich der Anlage vorhandenen Gesamtgeräuschkulisse ab, so dürften sie auch keine Ansatzpunkte für ein behördliches Einschreiten bieten, da eine Lärmminderung selbst dann nicht eintreten würde, wenn die vorhandenen Betriebsgeräusche der Freileitung reduziert würden (so auch VGH BW, U.v. 20.1.1989 - 10 S 554/88 - juris Rn. 24, B.v. 11.10.2006 - 5 S 1904/06 - juris Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1989 - 10 S 554/88

    Immissionsschutz; nicht genehmigungsbedürftige Anlagen; Lärmschutzanordnung

    Auszug aus VG Ansbach, 31.08.2017 - AN 9 S 17.00896
    Heben sich Betriebsgeräusche aber gerade nicht aus einer im Einwirkungsbereich der Anlage vorhandenen Gesamtgeräuschkulisse ab, so dürften sie auch keine Ansatzpunkte für ein behördliches Einschreiten bieten, da eine Lärmminderung selbst dann nicht eintreten würde, wenn die vorhandenen Betriebsgeräusche der Freileitung reduziert würden (so auch VGH BW, U.v. 20.1.1989 - 10 S 554/88 - juris Rn. 24, B.v. 11.10.2006 - 5 S 1904/06 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 10.01.2013 - 4 B 48.12

    Zum Maß der nach § 15 Abs. 1 BauNVO gebotenen Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Ansbach, 31.08.2017 - AN 9 S 17.00896
    Erforderlich ist eine Gesamtschau der von dem Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigungen (vgl. BVerwG v. 10.1.2013 - 4 B 48.12 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88

    Brennelement-Zwischenlager - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus

    Auszug aus VG Ansbach, 31.08.2017 - AN 9 S 17.00896
    Allerdings sei Nachbar im Rechtssinne neben dem Grundstückseigentümer auch ein in eigentumsähnlicher Weise an einem Grundstück dinglich Berechtigter (unter Verweis auf BVerwG, U.v. 11.Mai 1989 - 4 C 1.88 - juris Rn. 43).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2016 - 11 D 2/14

    Gefahr durch elektromagnetische Felder einer Höchstspannungsfreileitung für

    Auszug aus VG Ansbach, 31.08.2017 - AN 9 S 17.00896
    Da die zu 83-89% vorherrschende Wetterlage in Deutschland regelmäßig der trockene bzw. niederschlagsfreie Zustand ist, bei der Koronageräusche für eine immissionsschutzrechtliche Betrachtung belanglos sind, kommt es in den immissionsschutzrechtlich maßgeblichen Nachtstunden, für die gerade besonders strenge Immissionsrichtwerte gelten, hingegen "nur" ca. 10 bis 20 mal pro Jahr zu Niederschlägen, bei denen überhaupt relevante Koronageräusche verursacht werden (vgl. zum Ganzen OVG NRW, U.v. 24.8.2016 - 11 D 2/14.AK147 - juris Rn. 147, Weidemann/Ruttloff, DVBl. 2012, 1203 (1204, 1209) insbesondere unter Berufung auf Engelen u.a., Lärmbekämpfung 2012, 166 (169) sowie Messtechnische Felduntersuchungen zu Koronageräuschen des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie, 2015, S. 56).
  • VGH Bayern, 04.08.2008 - 1 CS 07.2770

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein an einen Gewerbebetrieb heranrückendes

    Auszug aus VG Ansbach, 31.08.2017 - AN 9 S 17.00896
    Der genehmigte Gewerbebetrieb mit Betriebsleiterwohnung stelle sich daher gegenüber der bestehenden Freileitung als "rücksichtslos" dar, weil die Freileitung aufgrund des "Heranrückens" dieser schutzwürdige Nutzung dem Risiko zusätzlicher immissionsschutzrechtlicher Anforderung ausgesetzt werde (unter Verweis auf BayVGH, B.v. 4.8.2008 - 1 CS 07.2770, juris Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2017 - 10 B 15/17

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Betriebsbereich des Neubaus zur Fertigung

    Auszug aus VG Ansbach, 31.08.2017 - AN 9 S 17.00896
    Wehrt sich der Betreiber einer emittierenden Anlage gegen die Genehmigung heranrückender sensibler Nutzungen ist für die Annahme eines Verstoßes gegen das Rücksichtnahmegebot zulasten des Anlagenbetreibers letztlich maßgeblich, ob das heranrückende Vorhaben unzumutbaren Belästigungen und Störungen seitens der bestehenden emittierenden Anlage ausgesetzt wäre (vgl. § 15 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BauNVO) mit der Folge, dass dies die zuständigen Behörden zu einem Einschreiten gegenüber dem Anlagenbetreiber, insbesondere aufgrund § 24 BImSchG, berechtigt (vgl. OVG NRW, B.v. 21.6.2017 - 10 B 15/17 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 01.03.2002 - 22 B 99.338

    Liturgisches Glockenläuten - Unterlassungsansprüche

    Auszug aus VG Ansbach, 31.08.2017 - AN 9 S 17.00896
    Die Regelungen der Nrn. 3.2.2 TA-Lärm gelten unmittelbar zwar nur für genehmigungsbedürftige Anlagen, sind aber auf nicht genehmigungsbedürftige Anlagen entsprechend anzuwenden (BayVGH, U.v. 1.3.2002 - 22 B 99.338 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 21.10.1988 - 7 B 154.88

    Behördliches Ermessen bei immissionsschutzrechtlichem Einschreiten gegen von

    Auszug aus VG Ansbach, 31.08.2017 - AN 9 S 17.00896
    Das gilt auch dann, wenn die Immissionen die Nachbarschaft erheblich benachteiligen oder belästigen (BVerwG v. 27.10.1988 - 7 B 154/88 - juris).
  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG Ansbach, 31.08.2017 - AN 9 S 17.00896
    Dabei ist zu beachten, dass bei der Klage eines Dritten - hier eines baurechtlichen Nachbarn - dieser aus § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht schon dann einen Anspruch auf Aufhebung der Baugenehmigung hat, wenn diese lediglich objektiv rechtswidrig ist; vielmehr muss sich die Rechtswidrigkeit gerade aus solchen Normen ergeben, die zum Prüfungsumfang im bauaufsichtlichen Verfahren gehören (vgl. Art. 68 Abs. 1 Satz 1; BayVGH, B.v. 10.10.2013 - 15 ZB 11.1480 - juris Rn. 9) und zugleich auch dem Schutz dieses Dritten dienen (sog. Schutznormtheorie, vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 51.79

    Zuröffentlich-rechtlichen Nachbarklageberechtigung des Grundstückskäufers

  • VGH Bayern, 27.02.2017 - 15 CS 16.2253

    Erfolgreicher Eilrechtsschutz gegen Beseitigungsanordnung für "Glory

  • BVerwG, 25.09.2013 - 4 BN 15.13

    Antragsbefugnis zur Normenkontrolle für dinglich Berechtigte

  • BVerwG, 01.12.1982 - 7 C 111.81

    Gewässerschutz - Einleitung von Dünnsäure - Drittschutz - Klagebefugnis des

  • VGH Bayern, 10.10.2013 - 15 ZB 11.1480

    Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

  • BVerwG, 24.05.1969 - VII B 106.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

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